Die ASGI
PRÄSENTATION
Die ASGI ist der Verband der unabhängigen Golfer in der Schweiz. Wir verwalten das Handicap und die Daten unserer rund 19'000 Mitglieder (Stand 2023) und organisieren landesweit ca. 130 Golfevents pro Saison. Durch ausgezeichnete Kontakte zu den Golf Clubs in der Schweiz und vielen interessanten Partnern und Sponsoren bieten wir spannende Vorteile für unsere Mitglieder. Als anerkanntes Mitglied des Dachverbands Swiss Golf leisten wir einen statutarisch festgelegten Beitrag zur Unterstützung der Schweizer Clubs und des Golfsports. Teile der Mitgliederbeiträge fliessen gezielt in den Club- und den Sportbeitrag, um die Entwicklung und Förderung des Golfsports in der Schweiz weiter voranzutreiben. Die ASGI wurde im Jahr 1998 von Pascal Germanier gegründet. Die beiden Büros befinden sich in Crissier (Hauptsitz) und Dübendorf.
Die Büros
ASGI secrétariat général (Hauptsitz) + ASGI SHOP
Chemin de Closalet 18
CH-1023 Crissier
T 021 633 06 06
Im Büro Crissier werden Sie mehrsprachig bedient (Deu / Fra / Eng).
Die Öffnungszeiten
Mo - Fr
08.30 - 12.00 | 14.00 - 17.00 Uhr
ASGI Deutsche Schweiz
Ringstrasse 14
CH-8600 Dübendorf
T 043 355 22 22
Im Büro Dübendorf werden Sie mehrsprachig bedient (Deu / Fra / Eng).
Persönliche Besuche in Dübendorf bitte nur mit Voranmeldung
Geschichte
Die Meilensteine
Die Geschichte der ASGI auf einen Blick
Den ausführlichen Artikel über die Geschichte der ASGI im Open Golf Magazin (Frühling 2023 - 25 Jahre ASGI) finden Sie hier:
Clubbeitrag
PRÄSENTATION
Gemäss den Statuten und Reglementen, die von der Delegiertenversammlung von Swiss Golf 2019 angenommen wurden, unterliegt die ASGI dem Clubbeitrag in Höhe von CHF 60.- pro erwachsenes Mitglied. Dieser Beitrag in Höhe von über CHF 1'000'000.- wird direkt von der ASGI verwaltet und kommt den Clubs durch Investitionen, den Kauf von Anteilen und Spielrechten oder die Unterstützung von Juniorenbewegungen zugute.
Sportbeitrag
PRÄSENTATION
Ein Betrag von CHF 30.- pro erwachsenes Mitglied wird in den Sportbeitrag eingezahlt. Dieser Beitrag steht unter der Kontrolle einer paritätischen Kommission (Swiss Golf, ASGI, Migros GolfCard), die unter dem Namen Supporting Golf zusammengefasst ist. Diese Unterstützung kommt professionellen Turnieren und verschiedenen Verbänden oder Gruppierungen sowie direkt oder indirekt den Schweizer Profigolfern zugute.
Statistik
Mitgliederentwicklung
1998 - 2023
Frauen / Männer
2023
Altersstruktur
2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
allgemeine geschäftsbedingungen
der ASGI
TEIL I. MITGLIEDER
1. Beitritt in die ASGI
Wer Mitglied bei der ASGI werden möchte, füllt die Beitrittserklärung vorschriftgemäss aus und schickt sie per online Formular oder per Post an das Sekretariat der Vereinigung.
Jeder Antrag muss folgende Anlagen enthalten:
- Passfoto
- Nachweis eines Platzreifezertifikats (PR) oder eines Handicaps, falls zutreffend
Das Komitee entscheidet über die Aufnahme des Kandidaten und teilt ihm den Entschluss mit. Der aufgenommene Interessent erhält nach Bezahlung des Jahresbeitrages eine Mitgliedskarte.
Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Die Aufnahme setzt kein Spielniveau voraus.
2. Etikette und Golfregeln
Jedes Mitglied der Vereinigung muss die Etikette und die Regeln des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews, die Richtlinien von Swiss Golf sowie die lokalen Reglemente und Regeln der Clubs als Gastspieler respektieren. Das Mitglied achtet ebenfalls auf korrekte Bekleidung.
3. Platzreife (PR)
Die PR-Prüfung muss den Richtlinien von Swiss Golf entsprechen. Die ASGI anerkennt nur Bestätigungen, die durch einen Pro der Swiss PGA, einen Schiedsrichter von Swiss Golf oder von Verantwortlichen eines Swiss Golf Clubs gemacht wurden. Alle anderen Bescheinigungen werden nicht in Betracht gezogen.
4. Handicap
Die Handicap Verwaltung der ASGI Mitglieder beruht auf dem «WHS Handicap Reglement». Das Starthandicap ist 54.0. Das Handicap kann sich an Turnieren oder Freundschaftsrunden (General Play) verbessern oder verschlechtern. Jedes Mitglied ist für die Kontrolle der Einträge ins Stammblatt verantwortlich.
5. Mitgliederkarte
Eine offizielle Swiss Golf Karte wird jedem Mitglied nach Bezahlung des Jahresbeitrages zugestellt. Die Mitgliederkarten beinhalten folgende Angaben: Mitgliedernummer, persönlicher Pin, Gültigkeitsjahr und das aktuelle Spielniveau. Die Karte wird einmal jährlich ausgestellt, auch wenn sich das Spielniveau im Laufe des Jahres ändert. Bei Verlust werden Karten gegen eine Gebühr von CHF 20.- nachbestellt.
6. Mitgliederbeiträge
Die Mitgliederbeiträge sind für jedes Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) in voller Höhe fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts oder des Austritts aus der ASGI. Ab dem 1. August bzw. ab dem 1. Oktober gelten Rabatte für die Saisonmitte und das Saisonende.
7. Zusätzliche Haftpflichtversicherung
Im jährlichen Mitgliederbeitrag ist eine Zusatz-Haftpflichtversicherung inbegriffen. Sie deckt die satzungsgemässen Tätigkeiten des Verbandes sowie die persönliche Haftpflicht seiner Mitglieder mit Wohnsitz Schweiz als Golfspieler. Der Versicherungsschutz der Police stellt eine Zusatz-Versicherung (Garantie der Unterschiede von Bedingungen und Summen) zur Privathaftpflichtversicherung des Golfers dar. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt zwei Millionen Franken pro Ereignis.
8. Kündigung
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch für das Folgejahr. Eine schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. November beim ASGI Sekretariat eintreffen. Mitglieder, welche in einen Swiss Golf Club übertreten, können bis Ende April den ASGI-Jahresbeitrag zurückfordern. Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags stellt keine Form der Kündigung dar.
TEIL II. VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN
1. Persönliche Daten in dem durch den Club verwendeten System
Es werden folgende persönliche Daten erhoben und verarbeitet:
- Name und Vorname
- Geschlecht
- Titel
- Geburtsdatum
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Beruf
- Daten im Zusammenhang mit Ihrer Swiss Golf Card
- Spielberechtigung
- Handicap
- Foto
2. Nutzung und Zugang zu den persönlichen Daten
Die gesammelten Informationen werden von der ASGI in einer computergestützten Datei für administrative und sportliche Zwecke der Golfaktivitäten gespeichert. Die persönlichen Daten werden von der Software der ASGI auf die zentrale Datenbank von Swiss Golf übertragen, um eine einmalige Nummer für den Spieler zu erstellen.
3. Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet
- Rechnungserstellung
- Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Zugang zum Club.
- Herausgabe und Verteilung der Swiss Golf Card.
- Erstellung der Anmelde- und Startlisten für die Veröffentlichung auf www.swissgolf.ch sowie auf der Internetseite des Clubs; sofern Sie nicht verlangt haben, dass Ihre Daten in anonymer Form veröffentlicht werden.
- Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet, sofern Sie nicht verlangt haben, dass Ihre Resultate in anonymer Form veröffentlicht werden.
- Versand der ASGI Zeitschrift Open Golf, sofern Sie nicht verlangt haben, dass Sie ihn nicht mehr erhalten wollen.
- Versand des ASGI Newsletters, sofern Sie nicht verlang haben, dass Sie ihn nicht mehr erhalten wollen.
4. Ihre Daten werden von Swiss Golf zu folgenden Zwecken benutzt
- ID: Vom Club System werden persönliche Daten in eine zentrale Datenbank Swiss Golf übertragen und eine eindeutige Spieler ID erzeugt.
- Sport: für die Organisation und Abwicklung des Spiel- und Turnierbetriebes genutzt, z.B. für die Anmeldung, Erstellung von Start- und Ergebnislisten, sowie für die Handicapverwaltung und den Order of Merit.
- Kommunikation: Die Daten werden ausschliesslich für den Versand des Magazins Golfsuisse und den Swiss Golf Newsletter verwendet.
- Swiss Golf Card: Die Daten werden für die Erstellung und den Versand der Swiss Golf Card verwendet.
Über die zentrale Datenbank können Ihre Daten an andere Clubs, die Swiss Golfangehören für den Spiel- und Turnierbetrieb weitergeleitet werden.
5. Zugang und Berichtigung
Gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) können Sie Ihr Recht auf Auskunft über Ihre Daten und deren Berichtigung anfragen, indem Sie sich schriftlich an ASGI wenden.
6. Recht am eigenen Bild
Die ASGI kann für bestimmte Veranstaltungen die Dienste eines oder mehrerer Fotografen in Anspruch nehmen. Diese Fotos oder Videos können auf www.asgi.ch eingesehen werden und können in einigen ASGI-Publikationen verwendet werden. Personen, die nicht erscheinen möchten, werden gebeten, die ASGI zu informieren.
TEIL III. TURNIERE
1. Anmeldung
- Alle unsere Turniere stehen ASGI und Swiss Golf-Clubmitgliedern offen, mit Ausnahme der ASGI-Meisterschaft und des ASGI-Friends Turnier.
- Je nach Turnier und Golfplatz ist zur Teilnahme Platzreife oder ein Mindesthandicap erforderlich.
- Der Anmeldeschluss ist, sofern nicht anders angegeben, 48 Stunden vor dem Turnier.
- An Turnieren können nur Mitglieder teilnehmen, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
- Die Startzeiten sind beim ASGI-Sekretariat, im Clubsekretariat oder über PcCaddie Online am Vortag des Turniers ab 14.00 Uhr bzw. zwei Tage zuvor, wenn das Turnier an einem Sonntag stattfindet, abrufbar.
2. Annullierung - Bezahlung
- Die Greenfees und Startgelder (Matchfees) sind direkt dem Club vor Start zu bezahlen, bei einigen Events erhalten Sie eine Rechnung. Junioren bis 18 Jahre erhalten an allen Anlässen einen Spezialtarif.
- Sobald die Startliste publiziert ist, wird bei ungerechtfertigtem Fernbleiben das Greenfee und Matchfee in Rechnung gestellt.
- Keine Rückerstattung von Greenfees, Startgeldern und Pauschalen bei Turnierabsage, Spielunterbruch infolge Schlechtwetter und/oder Unspielbarkeit aufgrund schlechter Bodenverhältnisse, unvorhersehbaren Ereignissen.
- Bei Nichtantreten eines Anlasses werden Spesen gemäss Zahlungsbedingungen erhoben.
3. Ablauf
- Jeder Spieler ist verpflichtet, sein vermerktes Handicap (auf der Score-Karte) zu überprüfen. Änderungen müssen vor dem Start gemeldet werden.
- Die Spieler müssen sich 10 Minuten vor der Abschlagszeit beim Starter einfinden und haben dessen Weisungen zu befolgen.
- Jedes ASGI-Mitglied hat die Etikette und die Regeln des Royal & Ancient Golf Club of St Andrews (R&A), die Richtlinien von Swiss Golf sowie die lokalen Platzregeln zu befolgen.
- Korrekte Kleidung auf dem Golfplatz wie bei der Preisverleihung wird erwartet.
- Die Score-Karten sind unmittelbar nach dem Spiel vom Marker und vom Spieler zu unterzeichnen und im Sekretariat abzugeben.
- Jeder Spieler ist für sein Score verantwortlich.
- Bei der Preisverleihung sind nur anwesende Turnierteilnehmer preisberechtigt.
- Die ASGI ist jederzeit berechtigt, vorliegendes Reglement und/oder Kalendereinträge (Daten, Turnierablauf, Spielformel, Preise, usw.) zu ändern.
4. Ungebührliches Verhalten - Sanktionen und Massnahmen
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben «No Show» erfolgt eine Sperrung von 3 Monaten für ASGI-Turniere, sofern nicht innert 10 Tagen eine schriftliche annehmbare Begründung für das Fernbleiben mitgeteilt wird. Im Wiederholungsfall entscheidet der Vorstand über weitere Sanktionen.
- Im Betrugsfall (Turnierresultat) und/oder ungebührlichem Verhalten entscheidet der Vorstand über den Ausschluss aus der ASGI.
TEIL IV. DIVERSES
1. ASGI Friends
Mitglieder eines Swiss Golf Clubs, die einen privilegierten Kontakt mit der ASGI pflegen möchten, haben die Möglichkeit, der Kategorie "ASGI Friends" beizutreten. Der Jahresbeitrag beträgt CHF 50.00. ASGI Friends erhalten das Magazin "Open Golf" und profitieren von weiteren Vorteilen (ASGI Shop, Versicherung, usw). Jedes Jahr findet ein Turnier für diese Kategorie statt.
2. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist am Sitz der Vereinigung: Chemin de Closalet 18, 1023 Crissier
Die ASGI wurde am 7. Mai 1998 unter dem Dach des Schweizer Golfverbandes ASG gegründet und ist seit 2001 im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragen.
Ethik Charta
Ethik Charta
des Schweizer Sports
Die Association Suisse des Golfeurs Indépendants, kurz ASGI genannt, setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Die ASGI anerkennt die aktuelle "Ethik-Charta" des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien innerhalb ihrer Mitglieder.
Die ASGI, ihre Mitglieder und alle weiteren Personen, die im persönlichen Geltungsbereich des Doping-Statuts von Swiss Olympic ("Doping-Statut") bzw. des Ethik-Statuts für den Schweizer Sport ("Ethik-Statut") genannt werden, unterstehen dem Doping-Statut bzw. dem Ethik-Statut. Die ASGI sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie dem Verein angehören oder zugerechnet werden können, das Doping-Statut und das Ethik-Statut anerkennen und befolgen.
Mutmassliche Verstösse gegen das Doping Statut oder das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an. Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.